Verteidigung nach Anklageerhebung


Auch nach Anklageerhebung ist im sogenannten Zwischenverfahren die Möglichkeit eröffnet, die Zulassung der Anklage noch abzuwenden. Häufig kann eine intensive Auseinandersetzung mit den von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Ergebnissen der Ermittlungen und vorgelegten Beweismittel eine Zulassung der Anklage verhindern bzw. eine Verfahrenseinstellung erreichen. Auch eine Beschränkung der Anklage auf einzelne Tatvorwürfe ist möglich.