Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingsrecht


Im Ausländerrecht geht es vor allem um den Aufenthalt und das Aufenthaltsrecht von Nichtdeutschen, also EU-Bürgern und Personen aus den übrigen Ländern der Welt. Dabei kann ein Aufenthaltsanspruch ganz unterschiedliche Gründe haben, wie etwa die Familienzusammenführung, selbstständige oder nicht selbstständige Arbeitsaufnahme, Firmengründung, Kapitalanlage, Sprachstudium, Schulbesuch, Studium und Ausbildung.

Das Asyl- und Flüchtlingsrecht ist ebenfalls in einer Vielzahl von Normen geregelt, von denen insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Asylverfahrensgesetz (AsylG) und die Beschäftigungsverordnung (BeschV) zu nennen sind. Es betrifft insbesondere Personen, die wegen politischer Verfolgung, sei es wegen ihrer politischen Auffassung, wegen ihrer Herkunft, ihrer Volks- oder ihrer Religionszugehörigkeit in ihren Heimatländern in eine ausweglose Lage geraten sind und deshalb hier bei uns in Deutschland Zuflucht suchen.

Dieser Personkreis bedarf besonderen Schutzes und besonderer Aufmerksamkeit, da oft körperliche und seelische Vorschädigungen zu beklagen sind.

Auch hier gilt: Je früher die Kontaktaufnahme mit dem Anwalt erfolgt, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Dies gilt nicht nur für Asylverfahren, sondern auch für Visa-Verfahren, wie etwa Antragsstellung auf Erteilung eines Visums wegen Familienzusammenführung.

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