Besuch in der JVA Stadelheim


Wenn sich ein Ihnen nahestehender Mensch in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim oder einer anderen JVA befindet, können Sie ihm mit einem Besuch und einigen Annehmlichkeiten den Aufenthalt etwas erleichtern. Allerdings sind etliche Auflagen zu beachten.

Anzahl Besuchstermine

Untersuchungshäftlinge in Bayern können jedenfalls in den ersten drei Monaten nach der Inhaftierung zwei Mal 1 Stunde im Monat, später i.d.R. alle zwei Wochen 30 Minuten besucht werden. Sondersprechscheine werden nur im Ausnahmefall aus nachgewiesenem wichtigem Grund erteilt. Deshalb ist es wichtig, die Haftbesuche mit anderen Verwandten oder Freunden abzustimmen und eventuell gemeinsam zu absolvieren. Maximal dürfen aber nicht mehr als drei Personen gleichzeitig einen Gefangenen besuchen.

Besuchserlaubnis / Sprechschein

Für einen Besuch muss ein Sprechschein bei der Geschäftsstelle der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt werden. Um die richtige Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft ausfindig zu machen, benötigen Sie das Aktenzeichen des Verfahrens gegen den Beschuldigten.

Die Beantragung eines Sprechscheins ist aufwändig. Wir übernehmen die Formalitäten gerne für Sie, wenn Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Bitte teilen Sie uns ggf. Ihren Namen und Vornamen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und Ihre Beziehung zum Inhaftierten mit.

Öffnungszeiten und Anmeldung für Besucher in der JVA Stadelheim (andere JVAs haben davon abweichende Besuchszeiten)

Besucher können

Montag – Donnerstag (außer an Feiertagen) von 12.00 – 15.00 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag (auch an Feiertagen) von 07.00 –14.30 Uhr

in die JVA Stadelheim kommen. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, den Besuch vorab anzumelden – so vermeiden Sie Wartezeiten bzw. die unangenehme Situation, wegen zu vieler Besucher abgewiesen zu werden. Die Telefonnummer für die Anmeldung lautet 089 / 699 22-250.

Ausweispflicht

Als Besucher müssen Sie den Sprechschein mit sich führen und sich außerdem mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Andere Dokumente werden nicht als Ausweis anerkannt!
 

Wichtige Auflagen

  • Die Übergabe von Gegenständen / Mitbringseln aller Art ist untersagt.
  • Medikamente, Konsumgüter, Zigaretten und Literatur werden dem Gefangenen aus Gründen der
    Sicherheit auch nicht ausgehändigt.
  • Wäsche kann für den Gefangenen an der Pforte abgegeben werden (nicht wenn der Häftling wegen eines
    Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes beschuldigt wird).

  • Zeitungen (evtl. ein Abonnement) und andere Lektüre muss über Verlage oder Buchhandlungen bezogen
    und dem Gefangenen direkt in die JVA übersandt werden.

  • Fernseher und Radio sind über die Zahlstelle der JVA zu beantragen.
  • Zu Paketen zu den Festtagen (z.B. Weihnachtspaket) erhalten Sie in der JVA Stadelheim ein
    gesondertes Merkblatt.

Besonderheiten

Unter Umständen hat der Haftbefehl besondere Anordnungen für Besuche getroffen. Hier kommt insbesondere die Anwesenheit eines Dolmetschers in Betracht, bzw. dass der Besuch überwacht wird oder eine Trennscheibe angeordnet ist.

Geldüberweisung

Gefangene benötigen etwas Geld, um sich Kaffee, Obst und z.B. Zigaretten extra kaufen zu können (Eigengeld). Bitte überweisen Sie dem Gefangenen dazu einen angemessenen Betrag, der ca. EUR 100.- aber nicht wesentlich übersteigen sollte. Die Kontoverbindung lautet:

Landesjustizkasse Bamberg
BLZ: 700 500 00
Konto-Nr: 24 919

Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgendes an:

Eigengeld für: Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen, JVA Stadelheim

Die Kontaktdaten der JVA München-Stadelheim

Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim
Stadelheimer Str. 12
81549 München

Telefon: 089/ 699 22 - 0

Die Kontaktdaten anderer Justizvollzugsanstalten

Können Sie bei uns gesondert erhalten