Verteidigung in der Hauptverhandlung
Die Verteidigung in der Hauptverhandlung erfordert sichere Kenntnis der strafprozessualen Möglichkeiten. Daneben steht das „Lesenkönnen“ der jeweils aktuellen Dynamik im Gerichtssaal im Vordergrund. Eine Verteidigung ist zum Scheitern verurteilt, wenn etwa der Verteidiger seinem eigenen Geltungsdrang folgend, den Kontakt mit den Verfahrensbeteiligten und insbesondere mit dem Mandanten aus dem Auge verliert. Obwohl dies eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist in vielen Verfahren das Gegenteil zu beobachten.
Engagierte Verteidigung bedeutet deshalb nicht eine mehr oder weniger engagierte Verurteilungsbegleitung, sondern ergebnisorientiert unter Umständen auch einen Konflikt mit dem Gericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten in Kauf zu nehmen, auszuhalten und durchzutragen, um Recht und Gesetz zum Durchbruch zu verhelfen. Dies zeigt sich bei der Befragung von Zeugen und Sachverständigen ebenso häufig wie beim Stellen von Beweisanträgen. Nur eine kompetente Verteidigung mit Erfahrung kann diesen Anforderungen gerecht werden.