Verhalten bei Festnahme oder Verhaftung
Im Falle einer Festnahme müssen Sie spätestens am darauffolgenden Tag einem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für eine weitere Inhaftierung gegeben sind; ist dies nicht der Fall, müssen Sie frei gelassen werden. Auf jeden Fall gilt: Informieren Sie so bald wie möglich einen Anwalt und machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!!!
Mehr als die Angaben zur Person – vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift und Beruf – müssen Sie nicht machen. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt sollte dann überlegt werden, ob eine Aussage in seinem Beisein möglicherweise hilfreich ist. Ihr Anwalt ermöglicht es Ihnen außerdem, mit Ihren Angehörigen in Kontakt zu bleiben.