Vermeidung einer gerichtlichen Hauptverhandlung


Ziel der Verteidigung ist es zunächst natürlich, die Anklageerhebung selbst zu vermeiden. Hier geht es um Fragen des Tatverdachts. Gelingt dies nicht, so kann auch versucht werden, die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage, namentlich Wiedergutmachung, Bezahlung eines Geldbetrags oder gemeinnützige Arbeit zu erreichen. Auch das Aushandeln eines Strafbefehls liegt in diesem Bereich.