Verhalten bei einer Hausdurchsuchung, wenn die Polizei kommt ...


Häufig erfahren die Beschuldigten von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens überraschend und oft traumatisch erlebt durch den Besuch der Staatsanwaltschaft und der Krimimalpolizei.

Hier gilt in jedem Fall: Nehmen Sie sofort Kontakt mit Ihrem Anwalt auf und machen Sie keinerlei Angaben zum Sachverhalt!!!

In jedem Fall ist zunächst zu prüfen, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Dieser muss ihnen ausgehändigt werden!

Der benachrichtigte Anwalt wird ihnen konkrete Ratschläge erteilen und entweder vor Ort oder telefonisch mit den Durchsuchungsbeamten über den Ablauf und die Einhaltung des Durchsuchungsumfangs verhandeln. Unter Umständen ist es sinnvoll, die gewünschten Unterlagen oder Ordner selbst auszuhändigen.

In jedem Falle ist in einer solchen Situation nicht nur die Kenntnis der Rechtslage erforderlich. Notwendig ist auch die Kompetenz, dem Mandanten und seinem Umfeld in einer äußerst belastenden Situation beizustehen und voreilige Reaktionen wie verfrühte und unüberlegte Aussagen zu verhindern.