Strafrecht


Das Strafrecht betrifft die staatliche Strafverfolgung.

Eine Konfrontation im Strafverfahren bedeutet für die Betroffenen einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Lebensintegrität. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der/die Beschuldigte zu Recht oder zu Unrecht in Verdacht geraten ist. Auch Menschen, die - aus welchen Gründen auch immer - straffällig geworden sind, benötigen zuverlässigen und engagierten Beistand, der dem staatlichen Strafanspruch entschieden entgegentritt und der die Schranken des Gesetzes, der bundesdeutschen Verfassung und der europäischen Menschenrechte zur Geltung bringt. Besonders gilt das natürlich für diejenigen, die zu Unrecht mit einem staatlichen Strafverfahren überzogen werden.

Dabei ist die Kenntnis der geltenden Normen natürlich unabdingbare Voraussetzung für eine wirkungsvolle Verteidigung. Darüber hinaus braucht die häufig traumatische Situation der Strafverfolgung, die Fähigkeit und Bereitschaft des Anwalts den Mandanten zuzuhören und ihre Notlage zu erfassen. Selbstverständlich erfordert eine wirksame Strafverteidigung auch Kenntnisse auf Gebieten der Hilfswissenschaften, wie der forensischen Psychiatrie bzw. forensischen Medizin.

Die erfolgreiche Führung des Mandats hängt jedoch nicht allein von der richtigen Gesetzesanwendung ab, sondern entscheidend davon, wie die Akteure des Verfahrens miteinander kommunizieren. Weil der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen oft genug in der Kommunikation der Verfahrensbeteiligten liegt, sind hier die Fähigkeiten des guten Strafverteidigers in besonderem Maße gefordert.

Gerade deshalb bin ich ein erklärter Gegner der um sich greifenden Entwicklung, die Beweise der Anklage in der Hauptverhandlung nicht mehr zu überprüfen, sondern stattdessen den schnellen „Deal“ mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu suchen. Auf diese Weise wird aber der Mandant vom Verteidiger alleine gelassen und zum bloßen Objekt der Strafverfolgungsbehörden gemacht. Ich trete deshalb dafür ein, dass erst nach intensiver Überprüfung des Beweismittel - und nur dann, wenn es wirklich zum Vorteil des Mandanten ist - eine einvernehmliche Lösung mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht gesucht werden soll.

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