Historie

Nach der Kanzleigründung im April 1995 widmete ich mich die ersten zehn Jahre meiner Tätigkeit fast ausschließlich dem Ausländer- und Asylrecht. Durch weit über das Einzelmandat hinausgehendes Engagement konnte ich die grundsätzliche Anerkennung verschiedener Antragsstellergruppen durchsetzen und wesentliche Verbesserungen der Asylrechtspraxis erreichen.

Unter anderem war ich maßgeblich für das Bleiberecht der sog. „Westgruppendeserteure“ verantwortlich. Ebenso konnte dank meiner beharrlichen Initiative der Boden für einen umfassenden Schutz der uighurischen Minderheit aus der Volksrepublik China bereitet werden. Ich bin legal advisor der uighurischen Exilregierung und habe diese Volksgruppe viele Jahre bei der Menschenrechtskommission in Genf begleitet.

Die Abschaffung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ist ebenfalls auf meine Initiative zurückzuführen. Dies bedeutet nunmehr seit 2005, dass ein einmal positiver Bescheid nicht mehr von dritter Seite angegriffen werden kann!